Das "Gesetz, das Feuerhülfswesen Betreffend" wurde am 2. April 1874 verkündet und in der
Gesetz- und Verordnungssammlung Nr. 16 des Landes Braunschweig vom 5. Mai 1874
veröffentlicht.Der 2. April 1874 war somit die offizielle Geburtsstunde der Freiwilligen
Feuerwehren im damaligen Land Braunschweig, zumindest soweit es die rechtlichen Grundlagen
betraf. Tatsächlich dauerte es - zumindest in Hachum - noch rund ein Jahr, bis im Jahre 1875 die
Freiwillige Feuerwehr gegründet werden konnte.
Brandschutz bereits 1775
Das es bereits 100 Jahre vor der Gründung der
Hachumer Wehr Brandschutz gegeben haben
muss, belegt eine Eintragung aus dem Jahr 1775:
"Das Fürstliche Braunschweigische Lüneburgische
Residenzamt Wolfenbüttel" stellt in der Geld- und
Konkursrechnung für den Zeitraum "von Trinitatis
1774 bis Trinitatis 1775" fest, dass es in Hachum
6 kleine Handspritzen
8 lederne Eimer
4 Feuerleitern
3 Feuerhaken
gegeben hat.
Mit Erlass des neuen Gesetzes war nunmehr jede
Gemeinde gehalten, aus den "männlichen
Gemeindegenossen" im Alter von 18 bis 55 Jahren
zur "Bekämpfung der Schadensfeuer innerhalb wie
außerhalb des Ortes" eine Feuerwehr zu bilden.
Die Geburtsstunde der Freiwilligen Feuerwehren.
Auch die Stärke wurde per Gesetz festgelegt.
So hatten in Ortschaften bis zu 1000 Einwohnern
die Wehr eine Stärke von 6 bis 8 Prozent der
Bevölkerung.
Zur Organisation sagte die Vorschrift, dass je 6 bis
8 Mann eine Section, je 3 bis 4 Sectionen einen
Zug und 2, 3 oder 4 Züge eine Companie bildeten.
100 Liter pro Minute
Die Ausrüstung bestand u.a. aus einer
Tragspritze, welche von 4 Mann bedient, in
der Minute 100 Liter Wasser bis auf eine
Entfernung von 22 Meter werfen konnte.
1879 Zehn Mann stark
Die "Statistik über das Feuerhülfswesen im
Herzogtum Braunschweig" von Anfang des
Jahres 1879 sagte aus, dass die Stärke der
Freiwilligen Feuerwehr bei 10 Mann lag.
Dazu existierte eine "Ordnungsmannschaft"
in einer Stärke von 15 Mann. Für die fahrbare
Spritze gab es 30 Meter Druckschlauch. Der
Ortsbrandmeister (damals: Führer der
Ortswehr) hieß Pape.
Die Hachumer Bevölkerung bestand im Jahre
1879 aus 111 Bewohnern, die in 21 Häusern
lebten.
Da die 6 bis 8 Prozent überschritten wurden,
brauchte von dem § 12 des Gesetzes über
das Feuerhülfswesen, der Einrichtung einer
Pflicht-Feuerwehr, kein Gebrauch gemacht
werden.
Mit Pferd und Wagen
Der Transport von Löschgeräten und Mannschaft war so geregelt, dass zunächst die Gemeinde hierfür
zuständig war. In der Regel wurden die notwendigen Gespanne von der Gemeinde gestellt bzw. bezahlt,
die die Feuerwehr unterhielt. Für den Rücktransport im Falle eines Schadensfeuers hatte jedoch die
Gemeinde zu sorgen, in der der Brand "stattgefunden" hatte.
Und da es in der damaligen Zeit mit der Straßenbeleuchtung noch nicht weit her war, hatte im Falle eines
Brandes zur Nachtzeit jeder Hauswirt, insofern nicht auf andere Weise für die erforderliche Beleuchtung
gesorgt war, ein brennendes Licht in ein nach der Straße führendes Fenster zu stellen, oder eine
brennende Laterne vor die Haustür oder das Hoftor zu hängen.
Ein Wunder, dass auf diese Art und Weise nicht noch mehr Brände entstanden sind.
Soziale Absicherung
Feuerwehrmänner vor 125 Jahren waren bereits für Unfälle während der Dienstausübung abgesichert.
So hatte für Mitglieder der Feuerwehr, die bei Ausübung ihres Dienstes bei einem Schadenfeuer oder bei
dienstlich angeordneten Übungen zu Schaden kamen oder gar den Tod fanden, der Kreiskommunalverband
aus der Kreiskommunalkasse für den Unterhalt der Familien in angemessener Form zu sorgen.
Hachumer Feuerwehr
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